Wer sich ehrenamtlich in einem Verein engagiert und für dabei notwendige Fahrten sein privates Kraftfahrzeug einsetzt, stellt sich die Frage:
„Wer bezahlt eigentlich den Schaden an meinem Fahrzeug, wenn mir aufdieser Fahrt etwas passiert?“ Das Kostenrisiko trägt der Funktionär oder das Mitglied selbst. Soweit eine private Vollkaskoversicherung besteht, geht bei Anmeldung eines Schadens der Schadenfreiheitsrabatt verloren bzw. man wird zurückgestuft.
Wer ist versichert?
Welche Fahrten sind nicht versichert?
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Welcher Versicherungsschutz besteht?