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Soziale Medien

Vereinsfahrten-Kaskoversicherung

Vereinsfahrten-Kaskoversicherung einschließlich Rabattverlustversicherung


Wer sich ehrenamtlich in einem Verein engagiert und für dabei notwendige Fahrten sein privates Kraftfahrzeug einsetzt, stellt sich die Frage:
„Wer bezahlt eigentlich den Schaden an meinem Fahrzeug, wenn mir aufdieser Fahrt etwas passiert?“ Das Kostenrisiko trägt der Funktionär oder das Mitglied selbst. Soweit eine private Vollkaskoversicherung besteht, geht bei Anmeldung eines Schadens der Schadenfreiheitsrabatt verloren bzw. man wird zurückgestuft.

  • Alle Mitarbeiter, Funktionäre und Mitglieder, wenn sie im Auftrag und im Interesse des Schützenvereins notwendige Fahrten unternehmen, also bei satzungsgemäßen Veranstaltungen ehrenamtlich Aufgaben für die Allgemeinheit übernehmen.
  • Bei minderjährigen Mitgliedern gilt der Versicherungsschutz für diese Fahrten auch für die Elternteile, die nicht Mitglied im Verein sein müssen. Dies gilt auch bei volljährigen Mitgliedern, solange sie selbst nicht im Besitz eines gültigen Führerscheines sind.
  • Fahrten ohne direkten Auftrag des Vereins, z.B.: zum Training, zur privaten Teilnahme an Schießwettbewerben oder zu geselligen/ gesellschaftlichen Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Ausflüge, Vereinsfeste).
  • Versichert sind alle privaten und nicht von einem gewerblichen Vermieter gemieteten Kraftfahrzeuge (Pkw; Krafträder, Lieferwagen).
  • Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung einschließlich Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung.
  • Die eventuell bestehende eigene Vollkaskoversicherung muss nicht in Anspruch genommen werden; reine Teilkaskoschäden (z.B. Brand, Diebstahl, Glasschäden, Wildschäden) sind der eigenen Kaskoversicherung zu melden, da hier keine Rückstufung erfolgt.
  • Eingeschlossen sind Schutzbriefleistungen, sofern keine private Schutzbriefversicherung besteht, wie z.B. Pannen-und Unfallhilfe am Unfallort bis zu 100 Euro.
  • Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall.
  • Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis 150 Euro.