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Kontakt BSSB

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Mail: gs@bssb.bayern

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Bayerischer Sportschützenbund e.V.
Olympia-Schießanlage
Ingolstädter Landstraße 110
85748 Garching bei München
Deutschland


Soziale Medien

Haftpflicht-, Unfall- und Verbands-Rechtsschutzversicherung des BSSB

Haftpflichtversicherung


  • Alle Personen, die nach den Bestimmungen der Satzung des BSSB ordnungsgemäß gemeldet wurden.
  • Alle ehren- und nebenamtlich Tätigen.
  • Angestellte des BSSB.
  • Teilnahme an eigenen Veranstaltungen der versicherten Verbände/Vereine.
  • Teilnahme an fremden Veranstaltungen (Umzüge, Feste, Infos, Ausstellungen usw.) auf Weisung und/oder im Interesse des BSSB, dessen Gliederungen und Vereine/Gesellschaften.
  • Teilnahme an schießsportlichen Veranstaltungen/Wettkämpfen, nicht aber dynamische Schießdisziplinen/Schießen mit Kriegswaffen.
  • Teilnahme an Freundschaftsschießen der versicherten Verbände/Vereine mit Einheiten der Bundeswehr, befreundeten Militäreinheiten, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei mit deren Waffen, soweit es sich um übliche Schießdisziplinen dieser Organisationen handelt.
  • Böllerschießen nach der Böllerschützenordnung des BSSB.
  • Teilnahme am Ausgleichssport – nicht Wettkampfsport – unter Leitung und Aufsicht eines vom versicherten Verband/Verein bestimmten Verantwortlichen.
  • Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Auftrag, im Interesse und für die Zwecke des BSSB, seiner Gliederungen und Vereine.
  • Tätigkeit als Schieß-/Standaufsicht, Schreiber, Scheibenanzeiger, Schieß- oder Waffenwart und dergleichen.
  • Mitwirkung bei der Jugendarbeit der versicherten Verbände/Vereine. Eingeschlossen ist hier insbesondere die übernommene Aufsichtspflicht nach § 832 BGB.
  •  Vereinsheime: Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, insbesondere Vereinsheime, Geschäftsstellen, Büros usw. mit deren Heizöltanks.
  • Schießstände: Besitz, Unterhaltung und Betrieb von stationären und mobilen Schießstätten – auch Schießbuden – und deren Verwendung/Nutzung bei eigenen und fremden Veranstaltungen.
  • Vereinsgaststätten: Führung und Betrieb von Vereinsgaststätten in eigener Regie, auch wenn vereinsfremde Personen bewirtet werden (Pächter benötigt aber eigene Haftpflichtversicherung).
  • Sonstige Einrichtungen: Besitz, Unterhaltung und Betrieb von Kinderspielplätzen einschließlich Spielgeräte auf vereinseigenen Geländen.
    Zelte: Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Zelten aller Art für vereins- und versicherte Zwecke.
  • Maibäume: Aufstellen, Unterhalten und Abbauen von Mai-, Kirchweih-, Hochzeitsbäumen und dergleichen; Versichert ist auch das Fällen, der Transport (nicht Kfz) und das Herrichten und Schmücken.

Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen versichert, die unter die Bereiche Schießsport – Tradition – Geselligkeit – Jugendarbeit fallen. Im Einzelnen sind dies:

  • Schießsportliche Veranstaltungen: Vereinsmeisterschaft bis Weltmeisterschaft, Gauschießen und sonstige Preisschießen, Runden- und Vergleichswettkämpfe aller Art, Weihnachts-, Oster- und sonstige Schießen zu besonderen Anlässen, Bürger- und Öffentlichkeitsschießen. Ausnahme: Schießen mit Militärwaffen oder anderen Waffen außerhalb der Sportordnungen des DSB/Schießordnung des BSSB.
  • Bi-/Triathlonveranstaltungen: wenn wenigstens eine schießsportliche Disziplin enthalten ist
  • Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu den oben benannten Themen
  • Öffentlichkeitsarbeit: Tag der offenen Türe bis hin zu Ausstellungen.
  • Jugendaktivitäten: Ausflüge/Zeltlager, Kinder- und Jugendfeste.
  • Ausflüge/Reisen
  • Interne/öffentliche gesellige/kulturelle Veranstaltungen wie: Feste aller Art insbesondere aber Jubiläen, Schützenfeste und Fahnenweihen, Faschingsbälle, Sommerfeste, Kirchweihessen bis hin zu Nikolaus- und Weihnachtsfeiern, Schafkopf- und Skatturniere und dergleichen, Theater- und Musikaufführungen, Konzerte.
  • Umzüge: Schützen- und Kirchenumzüge, Faschingsumzüge, versichert sind hierbei die aktiven Umzugsteilnehmer sowie teilnehmende Tier- und Fahrzeughalter.
  •  Versichert sind im In- und Ausland (weltweit) vorkommende Schadenfälle.

 30.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Gastschützen, die nicht Mitglied des BSSB sind, benötigen eine Gästeversicherung. Diese kann jeweils durch Lösen eines Tagesersicherungsscheins abgeschlossen werden. Eine Alternative für ganze Gästegruppen ist die Pauschale Gastschützenversicherung (empfiehlt sich wegen des geringeren Aufwandes bei geschlossenen Veranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl).
Bitte beachten: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Asylanten und Teilnehmer von öffentlich ausgeschriebenen Bürgerschießen und Schießveranstaltungen für einen caritativen/wohltätigen Zweck besteht bereits Versicherungsschutz. Dieser Personenkreis ist über den Verband automatisch haftpflicht- und unfallversichert.

Unfallversicherung


  •  Alle Vorstands- und Ausschussmitglieder.
  • Sonstigen Mitglieder, die nach den Bestimmungen der Satzung des BSSB ordnungsgemäß gemeldet wurden.
  • Alle Angestellten des BSSB.
  • Unfälle auf dem direkten Weg zur versicherten Betätigung und zurück sind mitversichert

Die Versicherungssummen betragen je Unfallereignis:

Invaliditätskapital – allgemein –50.000 €
Invaliditätskapital bei + Vollinvalidität ab 90 %100.000 €
Invaliditätskapital bei + schießsportlichen Aktivitäten (einschließlich Böllerschießen)100.000 €
Todesfallkapital10.000 €
Kosten für kosmetische Operationen10.000 €
Bergungskosten10.000 €
Heilkosten (Subsidiär-Deckung) im Anschluss an die eigene gesetzliche/ private Krankenversicherung.5.000 €
  •  Eine Unfallversicherung ist nicht mit einer Krankenversicherung vergleichbar und ersetzt insbesondere keine Kosten für Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Rückholkosten ins Heimatland nach einem Unfall im Ausland. Die Unfallversicherung bietet bei den oben beschriebenen Fällen eine Kapitalleistung und soll bei Tod oder dauernder Invalidität einen finanziellen Ausgleich/Hilfe leisten.
  • Gastschützen, die nicht Mitglied des BSSB sind, benötigen eine Gästeversicherung. Diese kann jeweils durch Lösen eines Tagesversicherungsscheins abgeschlossen werden. Eine Alternative für ganze Gästegruppen ist die Pauschale Gastschützenversicherung (Empfiehlt sich wegen des geringeren Aufwandes bei geschlossenen Veranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl).
  • Bitte beachten: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Asylanten und Teilnehmer von öffentlich ausgeschriebenen Bürgerschießen und Schießveranstaltungen für einen caritativen/wohltätigen Zweck besteht bereits Versicherungsschutz. Dieser Personenkreis ist über den Verband automatisch haftpflicht- und unfallversichert.

Rechtsschutz­versicherung


  • Versichert ist der BSSB mit seinen Bezirken, Gauen und angeschlossenen Vereinen/Gesellschaften.
  • Die Rechtsschutzversicherung als reine Kostenversicherung ersetzt im vereinbarten Umfang die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsanwaltsvergütung, Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden).

Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • Zur Verteidigung gegen den Vorwurf, ein strafrechtliches Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
    Beispiel , im Zusammenhang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff: Beim unvorsichtigen Hantieren mit der Waffe am Schießstand löst sich ein Schuss und verletzt einen der Umstehenden schwer; dem Mitglied wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

  • Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.
    Beispiel: Der Verein lässt von einer Firma neue elektronische Schießstände installieren; sie stellen nach einiger Zeit Mängel fest und verlangen im Rahmen ihrer Gewährleistungsansprüche von der Firma eine Nachbesserung, die diese aber ablehnt.

Verwaltungs-Rechtsschutz

  • Vor deutschen Verwaltungsgerichten für behördliche Genehmigungen im Waffenrecht und für die Durchführung von Vereinsveranstaltungen.
    Beispiel: Der Verein möchte ein Vereinsfest veranstalten; das zuständige Ordnungsamt verweigert die Genehmigung; hiergegen möchte sich der Verein zur Wehr setzen.

Gewerberäume-Rechtsschutz

  • Für die vereinseigenen und/oder dem Verein überlassenen Immobilien wie Vereinsheime, Sportstätten und Schießanlagen, insbesondere auch aus nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen und Emissionsschutzstreitigkeiten.
    Beispiel: Ein neuer Nachbar des Vereinsheims behauptet, dass die vom Vereinsgrundstück ausgehenden Lärmemissionen ihn übermäßig belasten und verlangt umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen. Sie wollen sich dagegen wehren und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Allen Mitgliedsvereinen steht eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist, zur Verfügung. Hierbei ist die kostenlose telefonische Erstberatung nicht auf die versicherten Rechtsgebiete beschränkt sondern umfasst auch nichtversicherte und sogar nicht versicherbare Risiken. Sie erhalten bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verbands- oder Vereinstätigkeit eine kompetente Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.