Wer ist versichert?
Welche Tätigkeiten sind versichert?
Welche Einrichtungen sind versichert?
Welche Veranstaltungen sind versichert?
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen versichert, die unter die Bereiche Schießsport – Tradition – Geselligkeit – Jugendarbeit fallen. Im Einzelnen sind dies:
Geltungsbereich
Versicherungssumme
30.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zusätzliche Hinweise
Gastschützen, die nicht Mitglied des BSSB sind, benötigen eine Gästeversicherung. Diese kann jeweils durch Lösen eines Tagesersicherungsscheins abgeschlossen werden. Eine Alternative für ganze Gästegruppen ist die Pauschale Gastschützenversicherung (empfiehlt sich wegen des geringeren Aufwandes bei geschlossenen Veranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl).
Bitte beachten: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Asylanten und Teilnehmer von öffentlich ausgeschriebenen Bürgerschießen und Schießveranstaltungen für einen caritativen/wohltätigen Zweck besteht bereits Versicherungsschutz. Dieser Personenkreis ist über den Verband automatisch haftpflicht- und unfallversichert.
Wer ist versichert?
Wegeunfälle
Versicherungssumme
Die Versicherungssummen betragen je Unfallereignis:
Invaliditätskapital – allgemein – | 50.000 € |
Invaliditätskapital bei + Vollinvalidität ab 90 % | 100.000 € |
Invaliditätskapital bei + schießsportlichen Aktivitäten (einschließlich Böllerschießen) | 100.000 € |
Todesfallkapital | 10.000 € |
Kosten für kosmetische Operationen | 10.000 € |
Bergungskosten | 10.000 € |
Heilkosten (Subsidiär-Deckung) im Anschluss an die eigene gesetzliche/ private Krankenversicherung. | 5.000 € |
Zusätzliche Hinweise
Wer ist versichert?
Welche Aufgabe hat die Verbands-Rechtsschutzversicherung?
Welche Bausteine sind versichert?
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Verwaltungs-Rechtsschutz
Gewerberäume-Rechtsschutz
Telefonische Erstberatung