Der BSSB hat zusammen mit der LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH und der ÖRAG Rechtsschutzversicherung ein weiteres Versicherungspaket geschnürt, welches die Mitglieder im privaten Bereich im Zusammenhang mit dem Waffenbesitz absichern soll und die kostenlose Verbands-Rechtsschutzversicherung ergänzt.
Für nur 8,– Euro im Kalenderjahr bietet die ÖRAG folgenden Versicherungsschutz:
Leistungsbeschreibung
Versicherungsnehmer ist der Bayerische Sportschützenbund e. V., Olympia-Schießanlage, Ingolstädter Landstraße 110, 85748 Garching.
Die Mitglieder des BSSB werden durch den Antrag über die LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH Mitversicherte des Vertrages. Auch bei einem unterjährigen Eintritt gilt der Jahresbeitrag von 8,– Euro. Der Versicherungsschutz beginnt einen (1) Tag nach Antragseingang, sofern eine Lastschrifteinzugserklärung erteilt wird und endet automatisch zum 31. 12. des laufenden Jahres um 24.00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. Der Vertrag erlischt auch, wenn der Beitrag nicht innerhalb eines Monats vom genannten Konto abgebucht werden kann.
Versicherungsumfang
Versicherungsumfang besteht für die versicherten Mitglieder, für Streitigkeiten aus dem Besitz von und Umgang mit Waffen, Munition, Böllern und Sportgeräten im privaten Bereich, außerhalb der Verbands- und Vereinstätigkeit für folgende Risiken:
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf, ein strafrechtliches Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rücknahme, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehrung behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens gem. §§ 5, 6, 7, 8, 9 (2), 10, 11, 12 (1-4), 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 26, 27 (3-4), 36, 58 Waffengesetz, § 80 Verwaltungsgerichtsordnung, § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 27 Sprengstoffgesetz sowie aus § 15 Bundesjagdgesetz.
Hinweis: Der Beitrag ist ein kalenderjährlicher Beitrag und enthält die Versicherungssteuer von zur Zeit 19 %. Eine Erstattung für ausscheidende Mitglieder erfolgt nicht.
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