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Soziale Medien

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Private Rechtsschutz­versicherung

Gewünschter Versicherungsschutz: Rechschutz für Mitglieder des BSSB im Zusammenhang mit dem Waffenbesitz im privaten
Bereich: Keine Selbstbeteiligung (SB)
Versicherungssumme: 250.000 EUR
Prämie: 8 EUR jährlich inklusive Versicherungssteuer (ohne unterjährige Beitragsabrechnung - Versicherungsjahr ist das Kalenderjahr)

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Schützenverein (Bitte die Postanschrift für spätere Korrespondenz angeben)

Versicherungsort des Vereinsheims

Fragen zum Vereinsheim

Fragen zu Einrichtung, Ausstattung des Vereinsheims

Dazu gehören die eigenen mechanischen Schießanlagen (Schießstände, Geschossfänge usw.), Mobiliar/Ausstattung wie Schränke, Tische, Stühle, usw., Küchen- und Schankeinrichtungen einschließlich Geschirr und Bestecke, Vorräte und Verbrauchsgüter (Getränke, Speisen, Heizmittel usw.)

Dazu gehören elektronische Anlagen zur Steuerung von Schießständen, Auswertungs- und Verwaltungselektronik (Auswertgeräte, PC, Drucker usw.), Unterhaltungselektronik (Fernseher, Video-, Stereo-Anlagen usw.) sowie Nachrichten- und Bürotechnik (Telefon, Telefax, Kopierer usw.)

3. Für die Sportwaffen und sonstige Vereinsutensilien

Fragen zu Einrichtung, Ausstattung des Vereinsheims

Für Fahren von Vereinsfunktionären, Mitarbeitern oder Mitgliedern mit dem Privat-Pkw zur Erfüllung von Vereinsgeschäften wie z.B. Vorstandssitzungen, Schießwettbewerbe, Tagungen, Fahnenabordnungen, Vorbereitung von Veranstaltungen, Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit udgl. empfehlen wir dem Verein den Abschluss der Vereinsfahrten-Kasko- und Rabattverlustversicherung.

Die Vereinsfahrten-Kaskoversicherung leistet wie eine Vollkaskoversicherung für Unfallschäden am Privat-Pkw. Bei einem vom Fahrer verursachten Kfz-Haftpflichtschaden übernimmt die Rabattverlustversicherung den Rückstufungsschaden (SFR-Verlust; Vermögensschaden) der privaten Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Aufgaben eines Vereinsvorstandes sind vielfältig und werden durch umfangreiche Rechtsvorschriften immer schwieriger. Auch bei größter Sachkunde und Sorgfalt können Fehler unterlaufen, die für den Verein schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Vorstandsmitglieder können bei Pflichtverletzungen für den finanziellen Schaden des Vereins persönlich in die Haftung genommen werden. Aber auch durch Mitglieder oder Mitarbeiter, die für den Verein in seinem Auftrag tätig sind, können Vermögensschäden verursacht werden, die das Vereinsvermögen schmälern.

Durch Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können sich Verein, Vorstände und Mitarbeiter neben möglichen Vermögens-Drittschäden - das sind Ansprüchen von außerhalb des Vereins - auch für Vermögens-Eigenschäden - das sind Vermögensschäden, die dem Verein vom Personal selbst zugefügt werden - absichern.

Online Formular für die Anforderung der Versicherungsschutzbestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde

Schritt 1 von 4

Gilt NICHT für die Anforderung anderweitiger Versicherungsschutzbestätigungen, wie die für die Schießstandabnahme und/oder für den allgemeinen Umgang mit Waffen und Munition/Pulverlagerung usw.. Bitte dafür gesondert anfragen!

Veranstaltungszeitraum *

Die Veranstaltung findet statt:

Ansprechpartner: