Über die Service-Hotline: +498921602819 erhalten Sie Auskunft zu allen Belangen rund um das Verbandsversicherungskonzept
Die Bestätigung können Sie direkt über das online Formular oder telefonisch unter der Service-Hotline +498921602819 bei uns anfordern. Bitte halten Sie dafür folgende Angaben bereit:
Ihre BSSB-Vereinsnummer
Veranstaltungsbezeichnung + Umzug (ja/nein)
Veranstaltungsort (PLZ ORT)
Veranstaltungstage (Veranstaltungszeitraum von bis)
Die wichtigsten Informationen zum obligatorischen Verbandsversicherungsschutz des BSSB e.V. erhalten Sie unter diesem Link
Die Tagesversicherungsscheine (im Block pro 50 Blatt) bekommen Sie direkt von der Geschäftsstelle des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. Wenden Sie sich dafür bitte unter Angabe Ihrer Vereinsnummer an Tel. +498931694917 oder Email gs@bssb.bayern. Sie bekommen dann die gewünschte Anzahl Blöcke zu je 6,50 Euro zzgl. Versandkosten zugeschickt.
Eine (Neu)baumaßnahme bringt in der Regel einen spartenübergreifenden Versicherungsbedarf und die damit verbundene Beratung und Betreuung mit sich.
Die wesentlichen Versicherungen sind
Über die Service-Hotline +498921602819 oder per Mail unter info@li-ga.vkb.de können Sie gerne weitere Infos und einen entsprechenden Vorschlag zu den optionalen Versicherungen für Baumaßnamen bei uns anfordern.
Bitte halten Sie dafür folgende Angaben bereit:
Über die obligatorische Erweiterte Gästeversicherung HV 3843 0300 5300 sind alle Kinder- und Jugendlichen unter 18 Jahren ab Betreten bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes (Tätigungsfeld/Schießstätte) automatisch haftpflicht- und unfallversichert. Das Lösen des Tagesversicherungsscheins ist obsolet.
Weitere Infos finden Sie unter diesem Link
Das Fällen im Wald, das Transportieren mit Tieren, das Herrichten und Schmücken, das Aufstellen, der Betrieb (Standzeit) und das Abbauen, sowie die dazugehörige Festveranstaltung, fallen bedingungsgemäß unter den obligatorischen Verbandsversicherungsschutz.
Weitere Infos finden Sie unter diesem Link.
Alle Personen, die im Auftrag und Interesse des Mitgliedvereins Tätigkeiten für den Mitgliedsverein verrichten, sind automatisch über den Verbandsvertrags des BSSB e.V. haftpflichtversichert. Eine Unfallversicherung besteht für diesen Personenkreis (Nichtmitglieder) nicht
Die Durchführung und Organisation von Vereinsausflügen sind vom obligatorischen Verbandsversicherungsschutz bedingungsgemäß erfasst, auch dann, wenn Vereinsfremde daran teilnehmen und/oder dabei mithelfen (z.B. bei der Aufsicht von Kindern und Jugendlichen). Kein Versicherungsschutz besteht in diesem Zusammen für Schäden durch den Gebrauch eines zulassungspflichtigen Kfz, sowie für die privaten Haftungen der Teilnehmer untereinander.
Gerne stellen wir Ihnen einen entsprechenden Versicherungsnachweis für Traditions- und Brauchtums-veranstaltungen aus. Wenden Sie sich dazu unter Angabe Ihrer Vereinsnummer an die Service-Hotline +498921602819 oder an die Email info@li-ga.vkb.de
Nein, zwar fallen Haftpflichtschäden durch das Zelt unter den obligatorischen Verbandsversicherungsschutz – Schäden an Festzelten, Pavillons, Hüpfburgen und an überlassenen elektronischen Einrichtungen, sowie Kfz-Gebrauch sind vom obligatorischen Verbandsversicherungsschutz ausgeschlossen
Gerne stellen wir Ihnen einen entsprechenden Versicherungsnachweis gemäß den Anforderungen des Waffengesetzes aus. Wenden Sie sich dazu bitte unter Angabe Ihrer Vereinsnummer an die Service-Hotline +498921602819 oder an die Email info@li-ga.vkb.de
Die Durchführung und Organisation aller schießsportlichen Veranstaltungen im Rahmen der Regelwerke des BSSB e.V. fallen bedingungsgemäß unter den Verbandsversicherungsschutz. Bei öffentlich ausgeschriebenen Bürger- und Dorfschießen, sind auch vereinsfremde Gastschützen während des Schießbetriebes automatisch haftpflicht- und unfallversichert.
Neben dem Haus- und Grundbesitz, fällt auch der Vereinsheimbetrieb mit all den damit verbundenen Verkehrssicherungspflichten bedingungsgemäß unter den Verbandshaftpflichtversicherungsschutz. Mitversichert ist dabei auch die gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedvereins aus dem Bewirtschaftungsbetrieb (Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken) auch dann, wenn vereinsfremde bewirtet werden. Ein etwaiger gewerbetreibender Pächter der Wirtschaft benötigt für seinen Betrieb eigenen Haftpflichtversicherungsschutz
Nein. Die Haftung der Mitgliedsvereine aus dem Besitz, der Unterhaltung und dem Betrieb (Einsatz) von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (PV-Anlagen, Windkrafträder) ist bedingungsgemäß über den Verbandsvertrag des BSSB e.V. mitversichert (Drittschäden durch die Anlage). Für Schäden an der Anlage selbst (Feuer/Sturm/ Tier- Biss usw.) kann im Rahmen der optionalen Elektronikversicherung für PV-Anlagen Versicherungsschutz beantragt werden. Für einen diesbezügliches Versicherungsvorschlag reichen Angaben über den Wert der Anlage und die Nennleistung in kWp.
Der obligatorische Verbandsversicherungsschutz umfasst die Haftpflicht-, die Unfall- und Rechtsschutzversicherung, die automatisch für alle Mitglieder und Verbandsgliederungen (Bezirke, Gaue, Vereine) des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. obligatorisch bestehen. Die optionalen Versicherungsmöglichkeiten nach der Rahmenvertragskonzeption des BSSB e.V. sind spezielle Tarifkonzepte für die Sachversicherung, für die Technischen Versicherungen, für die Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung, für die Vermögensschaden-haftpflichtversicherung und für die Speziel-Straf-Rechtsschutzversicherung, die auf den ergänzenden Versicherungsbedarf der Schützen konzipiert sind und nur von Mitgliedern und Verbandsgliederungen des BSSB e.V. in dieser kostengünstigen Form optional bei uns gebucht werden können
Mit dem Fragenbogen zur Erfassung des Versicherungsbedarfs können Sie einfach und schnell unseren Vorschlag zu den optionalen Versicherungsmöglichkeiten online oder über das PDF-Formular bei uns anfordern.